BITV 2.0 und Barrierefreie PDF-Dokumente

Die Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) ist ein wesentlicher Bestandteil der digitalen Barrierefreiheit in Deutschland. Sie zielt darauf ab, allen Menschen, unabhängig von ihren physischen oder kognitiven Fähigkeiten, einen gleichberechtigten Zugang zu digitalen Informationen und Diensten zu ermöglichen. Dieser Artikel beleuchtet, wie die BITV 2.0 speziell auf PDF-Dokumente angewendet wird, und bietet praktische Tipps zur Erstellung barrierefreier PDFs.
Inhalt

Was ist die BITV 2.0?

Mit der BITV 2.0 (Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung) werden die Anforderungen an die barrierefreie Gestaltung von Websites, Webanwendungen, mobilen Anwendungen, elektronisch unterstützten Verwaltungsabläufen und grafischen Programmoberflächen präzisiert. Sie gilt für die öffentliche Verwaltung des Bundes.

Die BITV 2.0 ist eine Verordnung und setzt den § 12b des Behindertengleichstellungsgesetzes (BGG) um. Sie wurde vom BMAS (Bundesministerium für Arbeit und Soziales) erlassen und legt die technischen Standards zur barrierefreien Gestaltung und die dazugehörigen Fristen fest.

Bedeutung für PDF-Dokumente

Gemäß § 3 Absatz 1 BITV 2.0 müssen IT-Angebote, -Anwendungen und -Dienstleistungen und damit auch PDF-Dokumente so gestaltet werden, dass sie barrierefrei sind. Das bedeutet, sie sollten wahrnehmbar, benutzerfreundlich, verständlich und stabil sein. Die BITV 2.0 geht davon aus, dass diese Angebote und Dienste als barrierefrei gelten, wenn sie mit harmonisierten Standards oder Teilen davon übereinstimmen. Diese Anforderungen stellen sicher, dass Inhalte auch für Menschen mit Einschränkungen wie Sehbehinderungen, Hörbehinderungen oder motorischen Einschränkungen zugänglich sind.

Anwendungsbereich der BITV 2.0

Die Verordnung gilt für:

  • Webinhalte (Websites, Webanwendungen),
  • mobile Anwendungen,
  • elektronisch unterstützte Verwaltungsabläufe einschließlich der Verfahren zur elektronischen Vorgangsbearbeitung und elektronischen Aktenführung und
  • grafische Programmoberflächen,

die von den öffentlichen Stellen des Bundes zur Nutzung bereitgestellt werden.

Anforderungen der BITV 2.0

Die BITV 2.0 beinhaltet folgende Anforderungen an die Barrierefreiheit der IT und damit auch an die Barrierefreiheit von PDF-Dokumente:

Einhaltung der EN 301 549 (§ 3 Absatz 2 BITV 2.0)

Der Paragraph 3 Absatz 2 der BITV 2.0 bezieht sich auf die Einhaltung des europäischen Standards EN 301 549 in seiner aktuellen Fassung als maßgebliche Richtlinie für Barrierefreiheit.

Stand der Technik (§ 3 Absatz 3 BITV 2.0)

In diesem Abschnitt der BITV 2.0 wird betont, dass alle IT-Angebote, die nicht von den harmonisierten Normen abgedeckt sind, entsprechend dem jeweils aktuellen Stand der Technik barrierefrei gestaltet werden sollen.

Höchstmögliches Maß an Barrierefreiheit (§ 3 Absatz 4 BITV 2.0)

Dieser Abschnitt verpflichtet dazu, insbesondere bei zentralen Navigations- und Interaktionsangeboten wie Formularen, ein maximales Maß an Barrierefreiheit anzustreben, um eine breitere Nutzbarkeit zu gewährleisten.

Informationen in Deutscher Gebärdensprache und in Leichter Sprache (§ 4 BITV 2.0)

Nach § 4 der BITV 2.0 müssen öffentliche Stellen wichtige Informationen auf ihren Websites in Deutscher Gebärdensprache und in Leichter Sprache bereitstellen, um die Zugänglichkeit für alle Nutzergruppen zu verbessern.

Umsetzung in den Bundesländern

Die Umsetzung der EN 301549 auf Landesebene variiert in den 16 Bundesländern Deutschlands. Während circa die Hälfte der Bundesländer sich auf die BITV 2.0 beruft, verfolgen andere Länder unterschiedliche Ansätze. Einige beziehen sich auf die Europäische Richtlinie 2016/2102 oder auf harmonisierte Normen, ähnlich wie in der BITV 2.0. Andere wiederum setzen eigene Kriterien, die teilweise unter den Mindestanforderungen der EN 301549 liegen.

Erstellung Barrierefreier PDFs

Bei der Erstellung barrierefreier PDF-Dokumente sind folgende Schritte zu beachten:

  1. Strukturierte Inhalte: Verwenden Sie Tags, um Struktur in das Dokument zu bringen. Dies ermöglicht es Screenreadern und anderen Hilfstechnologien, den Inhalt richtig zu interpretieren.
  2. Alternativtexte für Bilder und Grafiken: Stellen Sie sicher, dass alle nicht-textuellen Elemente Alternativtexte haben, die ihre Funktion oder den dargestellten Inhalt beschreiben.
  3. Lesbare und verständliche Sprache: Verwenden Sie eine klare, einfache Sprache und vermeiden Sie unnötig komplizierte Satzstrukturen.
  4. Barrierefreie Tabellen: Stellen Sie sicher, dass Tabellen richtig getaggt sind und dass Kopfzeilen und Datenzellen korrekt zugeordnet sind.
  5. Verwendung von Farben: Vermeiden Sie die ausschließliche Verwendung von Farbe, um Informationen zu übermitteln.
  6. Dokumenttitel und Sprache: Geben Sie einen aussagekräftigen Titel und die Sprache des Dokuments an.
  7. Verlinkungen: Stellen Sie sicher, dass alle Links beschreibende Texte haben und korrekt funktionieren.
  8. Formulare: Falls Ihr PDF interaktive Formulare enthält, müssen diese so gestaltet sein, dass sie auch für Nutzer mit Einschränkungen bedienbar sind.

Zusammenfassung

Die BITV 2.0 stellt sicher, dass digitale Dienste und Inhalte, einschließlich PDF-Dokumente, für alle Nutzergruppen zugänglich sind. Die Einhaltung dieser Standards ist nicht nur eine rechtliche Anforderung, sondern verbessert auch die allgemeine Qualität und Zugänglichkeit von Informationen. Für Organisationen bedeutet dies eine größere Reichweite und Inklusivität ihrer digitalen Inhalte.

Kontakt
Ansprechpartner
Paul Gräf

Inhaber

Paul Gräf

Inhaber

Sie möchten Ihre PDFs barrierefrei gestalten lassen?

Sie möchten Ihre PDFs barrierefrei gestalten lassen?