Allgemeine Geschäftbedingungen
1. Geltungsbereich
1.1. Für alle geschäftlichen Vorgänge der Agentur gelten ausschließlich die nachfolgenden AGB in ihrer gültigen Fassung.
1.2. Die AGB gelten sowohl gegenüber Verbrauchern als auch gegenüber Unternehmern, es sei denn, in der jeweiligen Klausel wird eine Differenzierung vorgenommen.
1.3. Sie gelten bei Auftraggebern, die nicht Verbraucher sind auch ohne ausdrücklichen Hinweis bei zukünftigen Geschäftsbeziehungen zwischen Auftraggeber und der Agentur.
1.4. Von diesen Bedingungen abweichende oder darüber hinaus gehende Regelungen, insbesondere auch Geschäftsbedingungen des Auftraggebers, werden nur dann verbindlich, wenn dies ausdrücklich in Textform durch die Agentur im Voraus bestätigt wurde.
2. Angebot, Leistungsumfang
2.1. Von der Agentur ausgestellte Angebote sind ab Angebotserstellung 14 Tage gültig, wenn aus ihrem Inhalt sich nichts anderes ergibt. Danach verfällt der Anspruch auf die darin enthaltenen Preise.
2.2. Die Vertragspflichten der Agentur ergeben sich aus dem übersandten Angebot oder aus Verträgen zwischen der Agentur und dem Auftraggeber.
2.3. Jegliche zusätzlichen oder nachträglichen Änderungen an den Leistungsbeschreibungen bedürfen einer Vereinbarung in Textform. Die Agentur wird für diesen Mehraufwand auf Basis des Zeithonorars vergütet, wie es den allgemeinen Sätzen der Agentur entspricht, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
2.4. Die Agentur ist nur verpflichtet, die Leistungen zu erbringen, die in ihren Angeboten oder Kostenvoranschlägen ausdrücklich benannt sind.
2.5. Die Agentur erbringt lediglich die beauftragte Leistung, prüft aber nicht inhaltliche und rechtliche Zulässigkeit der erstellten und erbrachten Leistung. Hierfür ist der Auftraggeber verantwortlich.
2.6. Die Agentur übernimmt keine Haftung bei der Verwendung der beauftragten Leistung gegenüber Dritten bezüglich des Inhalts. Die Agentur übernimmt keine Haftung für die rechtliche Zulässigkeit der entwickelten Leistungen, ist jedoch bestrebt, alle gesetzlichen Richtlinien einzuhalten und einzuholen. Im Übrigen wird auf den Haftungsausschluss in Ziffer 11 verwiesen, der auch hierfür gilt.
2.7. Bei der Erstellung von PDF-Formularen wird darauf hingewiesen, dass diese ausschließlich für den Adobe Acrobat Reader optimiert werden. Die Funktionalität des entsprechenden PDF-Formulars auf anderen PDF-Readern wird nicht gewährleistet. Auch die Funktionalität des PDF-Formulars auf mobilen Geräten wird – soweit nicht anders vereinbart – nicht gewährleistet.
3. Termine und Fristen
3.1. Die Agentur ist nur dann an Lieferfristen und Erbringungstermine gebunden, wenn diese in Textform als verbindlich bezeichnet wurden.
3.2. Die Fristen können nur eingehalten werden, wenn alle Leistungsvoraussetzungen erfüllt sind und der Auftraggeber seine Mitwirkungspflichten (z.B. Zahlungen, Beschaffung von Unterlagen, Freigaben, Bereitstellung von Informationen, Erstellung von Anforderungsdokumenten) ordnungsgemäß erfüllt hat. Kosten, die durch Lieferverzögerungen und Mehraufwände aufgrund unrichtiger, unvollständiger oder nachträglich geänderter Angaben oder zur Verfügung gestellter Unterlagen entstehen, gehen zu Lasten des Auftraggebers.
3.3. Die Lieferfrist verlängert sich bei unvorhergesehenen Hindernissen, die außerhalb des Machtbereichs der Agentur liegen und die nachweislich erheblichen Einfluss auf die Lieferung haben. Die Verlängerung entspricht der Dauer dieser Hindernisse. Die Agentur informiert den Auftraggeber unverzüglich über den Beginn und das Ende solcher Hindernisse. Wenn diese Hindernisse die Erbringung der Leistung auf Dauer unmöglich machen, ist die Agentur berechtigt, ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten. In diesem Fall hat der Auftraggeber keinen Anspruch auf Schadenersatz.
4. Nutzungs-, Urheber- und Eigentumsrecht
4.1. Rechte an vor Vertragsabschluss vorgestellte oder überreichte Arbeiten und Leistungen verbleiben bei der Agentur. Jegliche Verwendung durch den Auftraggeber bedarf der vorherigen und ausdrücklichen Zustimmung der Agentur. Dies gilt auch für die Verwendung der den Arbeiten und Leistungen zugrunde liegenden Ideen.
4.2. Die Agentur gewährt dem Auftraggeber an den erbrachten Leistungen das einfache, nicht übertragbare, räumlich und zeitlich unbeschränkte Recht, diese Leistungen im Rahmen des geschlossenen Vertrags zu nutzen. Jede darüberhinausgehende Verwendung, insbesondere die Bearbeitung, Veränderung, Vervielfältigung, Weitergabe an Dritte, Vermietung und die Erteilung von Unterlizenzen, bedarf der Zustimmung der Agentur, soweit dies nicht Teil der Beauftragung war.
4.3. Die Übertragung der Nutzungsrechte vom Auftraggeber an Dritte bedarf der vorherigen Zustimmung in Textform der Agentur. Der Auftraggeber hat auch geeignete Vorsorgemaßnahmen zu treffen, damit die von der Agentur erbrachten Leistungen nicht durch unbefugte Dritte verwendet werden.
4.4. Alle durch die Agentur erbrachten Leistungen, Skizzen und Entwürfe unterliegen dem deutschen Urheberrechtsgesetz (UrhG).
4.5. Verstößt der Auftraggeber gegen Urheberrechte der Agentur, verwirkt er dieser gegenüber eine Vertragsstrafe in dreifacher Höhe der für diesen Auftrag vereinbarten Vergütung. Der Agentur bleibt der Nachweis eines höheren Schadens im Einzelfall vorbehalten.
4.6. Die Eigentumsrechte an Originalen (z.B. Layouts, Illustrationen, Grafiken, Fotos, Dateien), Leistungen, Skizzen und Entwürfen, die zur Erstellung des Endproduktes angefertigt wurden, verbleiben bei der Agentur. Die Agentur ist zur Aufbewahrung dieser Unterlagen nicht verpflichtet.
4.7. Sämtliche Liefergegenstände bleiben bis zu ihrer vollständigen Bezahlung Eigentum der Agentur. Bis zur vollständigen Zahlung wird die Nutzung nur jederzeit widerruflich gestattet, auch wenn die Leistung bereits dem Auftraggeber übergeben wurde. Die widerrufliche Gestattung endet automatisch, wenn der Auftraggeber in Verzug mit der Zahlung der entsprechenden Vergütung steht.
5. Mitwirkungspflicht des Auftraggebers
5.1. Der Auftraggeber hat die Agentur bei der Leistungserbringung durch fachkundige Mitarbeiter zu unterstützen.
5.2. Der Auftraggeber stellt der Agentur die zur Leistungserbringung notwendigen Unterlagen, Dateien, Entwürfe und Informationen in jeweils einwandfreier Qualität rechtzeitig zur Verfügung.
5.3. Der Auftraggeber weist die Agentur darauf hin, wenn er bestimmte Mitwirkungspflichten voraussichtlich nicht rechtzeitig und/oder nicht in erwartetem Umfang erbringen kann.
5.4. Bei der Erstellung von PDF-Formularen übersendet der Auftraggeber der Agentur zunächst die umzuwandelnde (PDF-) Datei. Sofern die für die Formular-Erstellung zu Grunde liegende Datei zunächst von der Agentur zu überarbeiten oder erstellen ist, wird diese Datei nach Überarbeitung/Erstellung dem Auftraggeber zugeschickt. Dieser erteilt der Agentur anschließend Freigabe zur Formular-Erstellung bzw. übermittelt weitere Änderungswünsche.
5.5. Übersendet der Auftraggeber nach erteilter Freigabe Änderungswünsche hinsichtlich der Ausgangsdatei für das Formular, so lässt die Agentur dem Auftraggeber terminliche Änderungen und zusätzliche Kosten zukommen.
5.6. Tauchen während des Projektes widersprüchliche bzw. unzutreffende Kundenanforderungen oder -vorgaben auf, so wird die Agentur den Kunden darauf hinweisen. Sie unterbreitet dem Kunden einen alternativen Vorschlag zur Umsetzung. Terminliche Änderungen sowie zusätzliche Kosten werden dem Auftraggeber ebenso mitgeteilt.
6. Preise und Zahlungsbedingungen
6.1. Maßgeblich sind die vertraglich vereinbarten Preise.
6.2. Die Gesamtvergütung (ggf. nach Abzug geleisteter Teilzahlungen) ist nach Rechnungsstellung innerhalb von 14 Tagen und ohne Skontoabzug zu zahlen, sofern nichts anderes vereinbart ist.
6.3. Vereinbarte Preise sind Netto-Preise, zu denen die jeweils geltende Umsatzsteuer hinzukommt, soweit die Agentur umsatzsteuerpflichtig ist oder wird. Bei Verbrauchern wird ein Angebot jeweils mit Umsatzsteueranteil unterbreitet.
6.4. Entwürfe und Leistungen, welche von der Agentur erbracht werden, sind kostenpflichtig, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist.
6.5. Vom Auftraggeber gewünschte Änderungen werden nach dem Zeitaufwand und entsprechend dem Preismaßstab des vorliegenden Auftrags berechnet.
6.6. Sofern nicht anders geregelt beträgt der Stundensatz der Agentur 90,00 €. Sofern die Agentur gem. § 19 Abs. 1 UstG von der Umsatzsteuer befreit ist, wird keine Mehrwertsteuer erhoben.
6.7. Der Auftraggeber kann nur nach vorheriger Vereinbarung per Zahlungsarten außer Banküberweisung bezahlen.
6.8. Im Falle des Zahlungsverzuges findet § 288 BGB Anwendung. Ferner steht der Agentur bei Auftraggebern, die nicht Verbraucher sind, eine pauschale Verzugsentschädigung in Höhe von 40,00 € zu. Die Geltendmachung weiterer Ansprüche wegen Zahlungsverzugs bleibt der Agentur vorbehalten.
7. Gestaltungsfreiheit
Reklamationen hinsichtlich künstlerischer Gestaltungen sind ausgeschlossen.
8. Abnahmeverzug
8.1. Der Auftraggeber hat die von der Agentur vertragsgemäß erbrachten Leistungen jeweils spätestens innerhalb der Abnahmefrist von 7 Werktagen nach Aufforderung durch die Agentur unverzüglich abzunehmen.
8.2. Wenn der Auftraggeber nach Ablauf der Abnahmefrist die Abnahme verweigert oder vorher erklärt, die Leistungen nicht abnehmen zu wollen, kann die Agentur vom Vertrag zurücktreten und einen Schadensersatz statt der Leistung fordern.
8.3. Dem Auftraggeber bleibt insbesondere der Nachweis vorbehalten, dass der Agentur kein oder nur ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
9. Stornierungen und Rücktritt
9.1. Tritt der Auftraggeber unberechtigt von einem erteilten Auftrag zurück, kann die Agentur unbeschadet der Möglichkeit, einen höheren tatsächlichen Schaden geltend zu machen, 10% des Verkaufspreises für die durch die Bearbeitung des Auftrages entstandenen Kosten und für entgangenen Gewinn fordern. Die Agentur behält den Vergütungsanspruch für ihre bereits begonnene Arbeiten.
9.2. Kündigungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform und Stornierungen durch den Auftraggeber sind nur mit Zustimmung der Agentur möglich.
10. Haftung für Mängel
10.1. Für etwaige Mängel leistet die Agentur nach ihrer Wahl Gewähr durch Nachbesserung oder Neuherstellung. Sofern die Agentur die Erfüllung ernsthaft und endgültig verweigert oder die Beseitigung des Mangels und Nacherfüllung wegen unverhältnismäßiger Kosten verweigert oder diese objektiv fehlgeschlagen ist, kann der Auftraggeber nach seiner Wahl nur Herabsetzung der Vergütung (Minderung) oder Rückgängigmachung des Vertrages (Rücktritt) verlangen.
10.2. Gewährleistungsansprüche des Auftraggebers sind jedoch ausgeschlossen, wenn dieser den Gegenstand der Leistung selbst verändert hat oder durch Dritte verändern ließ.
10.3. Die Agentur gewährleistet, dass die erbrachten Leistungsergebnisse frei von Schutzrechten Dritter sind und dass nach Erkenntnis der Agentur auch keine sonstigen Rechte bestehen, die eine Nutzung entsprechend dieser Vereinbarung einschränken oder ausschließen.
11. Haftung für Schäden
11.1. Die Haftung der Agentur für vertragliche Pflichtverletzungen sowie aus Delikt ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Dies gilt nicht bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit des Kunden, Ansprüchen wegen der Verletzung von Kardinalpflichten, d. h. von Pflichten, die sich aus der Natur des Vertrages ergeben und bei deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet ist, sowie dem Ersatz von Verzugsschäden (§ 286 BGB). Insoweit haftet die Agentur für jeden Grad des Verschuldens.
11.2. Der vorgenannte Haftungsausschluss gilt ebenfalls für leicht fahrlässige Pflicht-verletzungen von Erfüllungsgehilfen der Agentur.
12. Datenschutz und Vertraulichkeit
12.1. Daten, die im Zusammenhang mit der Ausführung eines Projektes für den Auftraggeber stehen, werden für diesen Zweck gespeichert.
12.2. Dabei wird auf das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) und die EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) Bezug genommen.
13. Schlussbestimmungen
13.1. Rechtserhebliche Erklärungen und Anzeigen, die der Auftraggeber gegenüber der Agentur oder einem Dritten abzugeben hat, bedürfen der Textform.
13.2. Auf alle Rechtsbeziehungen zwischen der Agentur und dem Auftraggeber gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
13.3. Bei Auftraggebern, die nicht Verbraucher sind, ist der Gerichtsstand für alle aus dem Vertragsverhältnis entstehenden Ansprüche und Rechtsstreitigkeiten der Firmensitz der Agentur.
13.4. Sind einzelne Bestimmungen eines Vertrages über Leistungen unwirksam, dessen Bestandteil diese Bedingungen sind, wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen jenes Vertrages nicht berührt.
13.5. Die Vertragspartner verpflichten sich, die nicht richtige Bestimmung durch eine wirksame Bestimmung, die dem wirtschaftlichen Sinn der unwirksamen am nächsten kommt, zu ersetzen. Entsprechendes gilt für Lücken in den AGB. Bei Verbrauchern finden in diesem Fall die gesetzlichen Regelungen Anwendung.
Stand: 29. März 2023